Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Erwerb und die Verwendung von Mondo Community Coins


Die Mondo Blockchain GmbH betreibt auf ihrer Webseite https://mondo.shopping (im Folgenden die „Webseite der Mondo“) eine eCommerce-Plattform. Zur Intensivierung der Nutzung der Vorteile dieser eCommerce-Plattform lädt die Mondo Blockchain GmbH zum Erwerb von Mondo Community Coins ein. Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Erwerb von Mondo Community Coins und wie diese auf der Webseite der Mondo als Gutscheine eingesetzt werden können:

 

1.         Definitionen

„AGB“ bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 „eCommerce-Plattform“ hat die diesem Begriff in Ziff. 2.2 zugeordnete Bedeutung

„Individuelle Wallet“ hat die diesem Begriff unter Ziff. 6.2 zugeordnete Bedeutung.

 „Mondo“ hat die diesem Begriff in Ziff. 2.1 zugeordnete Bedeutung.

 „Token“ hat die diesem Begriff in Ziff. 2.1 zugeordnete Bedeutung.

„Wasserfall-Mechanismus“ hat die diesem Begriff unter Ziff. 6.4 zugeordnete Bedeutung.

„Webseite der Mondo“ hat die diesem Begriff in der Präambel zugeordnete Bedeutung.

 

2.         Angebot

2.1        Die Mondo Blockchain GmbH (im Folgenden „Mondo“) lädt zu den nachfolgenden Bedingungen interessierte Erwerber zum Erwerb von Mondo Community Coins (im Folgenden einzeln und in Mehrzahl „Token“) im Rahmen eines Initial Coin Offering (ICO) ein. Die Anzahl der Token, die Im Rahmen des ICO erworben werden können, beträgt bis zu 180.000.000 (in Worten: einhundertachtzig Millionen). Der Kaufpreis je Token beträgt EUR 1,00 (in Worten: Euro eins). Mondo behält sich vor, Token auch über Airdrop Marketing Kampagnen einzuräumen.

2.2   Jeder Token ist ein digitaler Gutschein-Token (Utility Token), welcher ausschließlich auf dem Mondo Shopping eCommerce Marktplatz (https://mondo.shopping), einem Online-Marktplatz für Händler verschiedenster Waren- und Dienstleistungen („eCommerce-Plattform“), der von der Mondo betrieben wird, zur Einlösung gegen die unter Ziff. 5.1 genannten Leistungen eingesetzt werden kann.

 

3.         Vertragsschluss

3.1        Der Vertragsschluss für den Erwerb von Token erfolgt ausschließlich über die dafür auf der Webseite der Mondo eingerichtete Online-Erwerbsstrecke. Zur Durchführung des Vertragsschlusses ist die erfolgreiche Registrierung des Erwerbers auf der Webseite für die Online-Erwerbsstrecke [https://connect.mondo-blockchain.com] erforderlich. Innerhalb der Online-Erwerbsstrecke wählt der Erwerber die Anzahl der von ihm gewünschten Token aus und sammelt diese über das Anklicken der Schaltfläche „in den Warenkorb legen“ in seinem persönlichen virtuellen Warenkorb. Über das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ am Ende der Online-Erwerbsstrecke gibt der Erwerber ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb der in seinem virtuellen Warenkorb befindlichen Token ab. Vor Abgabe seines verbindlichen Angebots durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ kann der Erwerber seine Angaben jederzeit einsehen und ändern oder den Erwerbsvorgang abbrechen.

3.2    Der Vertrag über den Erwerb von Token wird ausschließlich auf Basis der von der Mondo und dem jeweiligen Erwerber im Rahmen des Kaufvertragsschlusses über die Online-Erwerbsstrecke gemachten Angaben und erteilten Informationen sowie auf Basis dieser AGB geschlossen. Bereits vor Abgabe seines rechtsverbindlichen Angebots erhält der Erwerber im Rahmen der Online-Erwerbsstrecke diese AGB, eine unverbindliche Bestellübersicht, die gesetzlichen Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, einschließlich der Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, Risikohinweise sowie das White Paper zum Token von der Mondo per E-Mail übersandt. Zusätzlich muss der Erwerber während des Zahlungsvorgangs, um fortzufahren, durch Setzen eines Häkchens den Erhalt und Kenntnisnahme der vorgenannten und bereitgestellten Unterlagen bestätigen.

3.3        Die Mondo übermittelt dem Erwerber im Anschluss an den unter Ziff. 3.1 u. 3.2 bezeichneten Vorgang eine automatische Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, in welcher seine Token-Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei der Mondo eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots des Erwerbers dar. Die Mondo ist nicht zur Annahme eines Angebots verpflichtet und behält sich vor, ein Angebot nicht anzunehmen, insbesondere wenn insgesamt Angebote über den Erwerb von mehr Token bei der Mondo eingehen, als unter Berücksichtigung der unter 2.1 genannten maximalen Ausgabeanzahl zur Verfügung stehen. Der Erwerbsvertrag kommt erst zustande, wenn der Erwerber die Annahmeerklärung der Mondo mit gesonderter E-Mail, die auch eine Kopie des vollständigen Vertrags über die vom Erwerber erworbenen Token enthält, erhält.

 

4.         Zeitraum, während dessen der Token erworben werden kann. Beschränkung des Erwerberkreises

4.1        Die Mondo lädt zur Abgabe von Angeboten zum Erwerb von Token im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 (Angebotszeitraum) ein.

4.2     Die Mondo bietet den Erwerb von Token ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland an. Vom Erwerb des Token ausgeschlossen sind Personen, die in Bezug auf die USA deren Staatsbürger oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind oder dort oder in deren Hoheitsgebieten ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben oder nach deren Recht errichtet bzw. organisiert sind und deren Einkommen dem dortigen Steuerrecht unterliegt oder die auf einer Sanktionsliste der EU oder der USA geführt werden. Mit seinem Angebot zum Erwerb und Erwerb von Token sichert der Erwerber der Mondo zu, nicht zu der vorstehenden Personengruppe zu gehören.

 

5.         Mit dem Token verbundene Vorteile. Einsatz der Token auf der Webseite der Mondo

5.1        Erwerber, die Token gemäß den vorstehend in Ziff. 1 bis 4 beschriebenen Verfahren erworben haben, können die Token auf der Webseite der Mondo auf die unter Ziff. 7 beschriebene Weise einlösen. Die Einlösung erfolgt als Gutschein gegen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der folgenden Leistungen:

5.1.1      Jeder Erwerber kann Token für folgende auf der Webseite der Mondo für Inhaber von Token angebotene Leistungen einlösen:

a.  Veranstaltung oder Teilnahme an Veranstaltungen der Mondo.Akademie. In der Mondo.Akademie werden virtuelle Lern- und Bildungsveranstaltungen sowie virtuelle Meetings (vergleichbar mit Zoom-Calls) angeboten.

b.       Angebote auf der Plattformetage Entertainment Shopping (Mondo.Games). In der Games-Lounge Mondo.Games können gegen Einlösung von Token verschiedene Computerspiele gespielt werden.

c.  Angebote der Mondo.ConcertHall. Die Mondo.Concert-Hall bietet virtuelle künstlerische Unterhaltung durch verschiedene Künstler (z.B. Live-Konzerte, Tanztheater; Zaubershows), sowie die Möglichkeit, selbst derartige virtuelle Events zu veranstalten.

5.1.2      Erwerber, die eCommerce-Shop-Betreiber sind und die über ihren eCommerce-Shop Onlinehandel mit ihren Waren und/oder Leistungen betreiben, können Token vorbehaltlich Satz 2 zusätzlich für folgende, auf der Webseite der Mondo für Inhaber von Token angebotenen Leistungen (im Folgenden „Shop-Vorteile“) einlösen:

a.       Erhalt eines Power -Seller-Status

b.       vorteilhafte Platzierung des Shops auf der Mondo Shopping Plattform

c.       Special Features (prominente Nennung in Themen-Bereichen der Plattform).

              Die Einlösung von Token zur Inanspruchnahme von Shop-Vorteilen gemäß Ziff. 5.1.2 Satz 1 setzt zwingend die vorherige Aufnahme des Onlinehändlers auf der eCommerce-Plattform Mondo.Shopping der Mondo voraus („Listung“). Die Mondo ist nicht zur Aufnahme eines Onlinehändlers auf die eCommerce-Plattform verpflichtet. Der Erwerb von Token verpflichtet die Mondo nicht zur Listung eines Token-Inhabers als Onlinehändler auf der eCommerce-Plattform Mondo.Shopping.

5.1.3    Der genaue zeitliche und/oder inhaltliche Umfang der möglichen Inanspruchnahme der vorgenannten Leistungen sowie die Anzahl der Token, die zur Inanspruchnahme der Leistung bei der Mondo nach dem in Ziff. 7 beschriebenen Verfahren eingelöst werden müssen, ergibt sich jeweils aus den Angaben auf der Webseite der Mondo zu den jeweils angebotenen Leistungen.

5.2     Der Token vermittelt Erwerbern gegenwärtig keine über die Inanspruchnahme der vorbenannten Gegenleistungen unter den genannten Bedingungen hinausgehenden Rechte, insbesondere keine mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte, namentlich ausdrücklich keine Teilnahme-, Mitwirkungs-, Stimm-, Weisungs-, Informations- oder sonstigen gesellschaftsrechtlichen Verwaltungsrechte, weder in Bezug auf die Mondo, noch in Bezug auf eine andere Person.

5.3       Der Token dient nicht als Mittel zur Durchführung von Zahlungsvorgängen und wird auch nicht zur Durchführung von Zahlungsvorgängen von der Emittentin akzeptiert.

5.4        Der Token gewährt gegenüber der Mondo keine vermögensmäßigen Rechte, insbesondere nicht auf Rückzahlung des Kaufpreises und/oder auf Zahlung einer Dividende, Ausschüttung oder sonstigen finanziellen Zuwendung. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Rückgabe des Tokens gegen Rückerstattung des gezahlten Euro-Betrages für den Fall des rechtmäßig ausgeübten Widerrufs im Fall des Bestehens des gesetzlichen Widerrufsrechts.

5.5      Die Mondo behält sich vor, in Zukunft weitere Vorteile als Gegenleistung für die Einlösung von Token anzubieten.

5.6         Die Mondo ist berechtigt, selbst Token zu erwerben oder zu halten.

 

6.         Tokenisierung, Wallet, gestaffelte Freischaltung (Wasserfall) und Übertragung von Token

6.1       Der Token wird digital mittels Smart Contract (nach dem ERC-20-Standard) auf der Public Ethereum Blockchain generiert. Er verkörpert („tokenisiert“) als digitaler Gutschein auf der Public Ethereum-Blockchain die Möglichkeit zum Erhalt der unter Ziff. 5.1 genannten Vorteile für Erwerber.

6.2       Voraussetzung für den Erhalt von Token ist, vorbehaltlich Airdrop-Marketing, neben dem wirksamen Vertragsschluss und der Überweisung des Kaufpreises für die erworbenen Token auf das in der Online-Erwerbsstrecke angegebene Bankkonto der Mondo die Mitteilung einer Ethereum Public-Blockchain-kompatiblen, persönlichen elektronischen Brieftasche („Individuelle Wallet“) an die Mondo.

6.3       Der Erwerber kann hierzu im Rahmen der Online-Erwerbsstrecke seine gegebenenfalls bereits vorhandene Ethereum Public-Blockchain-kompatible Wallet-Adresse angeben. Sollte der Erwerber über keine eigene Ethereum-Kompatible persönliche elektronische Brieftasche verfügen oder diese nicht verwenden wollen, kann er im Rahmen der Online-Erwerbsstrecke die dort angebotene Möglichkeit wahrnehmen, über entsprechende Verlinkung mit der Webseite eines Wallet-Providers, eine Individuelle Wallet von dem verlinkten Wallet-Provider zu erhalten. Für die Zeit, in der der Erwerber Inhaber von Token ist, wird die Mondo die Kosten für diese Wallet, die von dem über die Online-Erwerbsstrecke verlinkten Wallet-Provider zur Verfügung gestellt wird, übernehmen.

6.4       Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für den Empfang von Token vor, veranlasst die Mondo die Ausgabe einer der erworbenen Menge entsprechenden Anzahl an Token aus ihrer Master-Wallet an die Individuelle Wallet des Erwerbers. Hierbei werden nicht sämtliche Token sofort für eine Einlösung zum Erhalt der unter 5.1 beschriebenen Leistungen der Mondo verfügbar sein. Die Token werden vielmehr zeitverzögert in der Individuellen Wallet des Erwerber für eine tatsächliche Einlösung auf der eCommerce-Plattform Mondo.Shopping freigeschaltet. Grund hierfür ist ein in den Token installierter Verzögerungsmechanismus. Dieser Verzögerungsmechanismus führt zu folgender Verzögerung der Einlösbarkeit empfangener Token auf der eCommerce-Plattform Mondo.Shopping: Innerhalb der ersten zwanzig (20) Monate nach dem Tag des Empfangs oder eines individuell vereinbarten Datums eines oder mehrerer Token in seiner Individuellen Wallet (Stichtag) werden dem Erwerber monatlich jeweils 0,5% aller zum jeweiligen Stichtag empfangenen Token in seiner Individuellen Wallet für die Einlösung auf der eCommerce-Plattform freigegeben und einlösbar gemacht. Dadurch stehen dem Erwerber zwanzig (20) Monate nach einem Stichtag jeweils 10% aller zu diesem Stichtag erworbenen Token für eine Einlösung auf der eCommerce-Plattform zur Verfügung. In den nachfolgenden Monaten einundzwanzig (21) bis neunundzwanzig (29) nach dem jeweiligen Stichtag werden monatlich jeweils weitere 10% der zu diesem jeweiligen Stichtag erworbenen Token für den Erwerber in seiner Individuellen Wallet freigeschaltet und einlösbar gemacht, sodass dem Erwerber neunundzwanzig (29) Monate nach dem jeweiligen Stichtag 100% der zu diesem Stichtag erworbenen Token zur Einlösung zur Verfügung stehen (auch „Wasserfall-Mechanismus“ oder „Vesting“ genannt).

6.5         Der Erwerber hat nach Empfang von Token in seiner Individuellen Wallet unter Beachtung der Regelung unter Ziff. 4.2 und Ziff. 6.4 die Möglichkeit, statt zur Einlösung auf der Webseite der Mondo Token an Dritte zu übertragen.

6.5     Für die Übertragung von Token auf der Ethereum Public Blockchain fallen individuelle Transaktionskosten an, die in der Public Blockchain-internen Kryptowährung Ether (ETH) zu begleichen sind. Die Transaktionskosten für die erstmalige Übertragung erworbener Token von der Master-Wallet der Mondo in die Individuelle Wallet des Erwerbers trägt die Mondo, sofern der Erwerber seine Individuelle Wallet bei dem über die Online-Erwerbsstrecke verlinkten Wallet-Provider eingerichtet hat. Anderenfalls und für alle weiteren Transaktionen im Rahmen der Einlösung von Token oder bei Übertragung an Dritte muss der Erwerber die Transaktionskosten selbst begleichen. Um solche Transaktionskosten auf der Public Ethereum Blockchain in Ether (ETH) zu begleichen, muss derjenige, der die Kosten trägt, seine Individuelle Wallet mit einer entsprechenden Menge an Ether (ETH) befüllen.

 

7.      Einlösung von Token auf der eCommerce-Plattform, Rückübertragung an die Wallet der Mondo

          Erwerber haben die Möglichkeit, ihre nach Maßgabe des Wasserfall-Mechanismus freigeschalteten Token auf der eCommerce-Plattform Mondo.Shopping für die unter Ziff. 5.1 bezeichneten Leistungen einzulösen. Dies erfolgt in einem  individuellen passwortgeschützten Bereich (User-Bereich) auf der Webseite der Mondo, der für den Erwerber im Rahmen der Registrierung nach Ziff. 3.1 bei Durchlaufen der Online-Erwerbsstrecke eingerichtet wird. Erwerber können anschließend im User-Bereich der Webseite der Mondo, aus den aufgeführten, unter. Ziff. 5.1 dargestellten, Vorteilen wählen. Im Rahmen des sich anschließenden verbindlichen Einlösungsvorgangs löst der Erwerber im User-Bereich die jeweils erforderliche Anzahl an Token ein, um die gewählte Leistung zu erhalten. Der Vorgang zur Einlösung von Token ist abgeschlossen, wenn der Erwerber eine der eingelösten Anzahl an Token entsprechende Anzahl an Token von seiner Individuellen Wallet an eine Wallet der Mondo zurück übertragen hat. Erst nach der Rückübertragung der erforderlichen Anzahl von Token kann der Erwerber die gewünschte Leistung in Anspruch nehmen.

 

8.         Maßgebliches Recht, Gerichtsstand

8.1      Für die sich aus dem Erwerb der Token ergebenden Rechte und Pflichten der Mondo und des Erwerbers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2      Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und der Mondo ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Mondo. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Erwerbers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.

8.3     Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Nur dieser deutsche Text ist verbindlich und maßgeblich.

  


Stand 12.04.2021